E-Auto Förderung 2026
Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf Elektromobilität weiterhin mit attraktiven Steuervorteilen und ergänzt diese Maßnahmen ab Januar 2026 um eine neue Kaufprämie. Für neu gekaufte Elektroautos kann eine Grundförderung von bis zu 6.000 Euro beantragt werden. Erfahren Sie, wer zur Beantragung der E-Auto-Förderung berechtigt ist und mit welchen Zuschüssen Sie individuell rechnen können.
Die neue Förderung soll im Frühjahr starten und gilt rückwirkend für alle Elektrofahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden. Voraussichtlich ab Mai 2026 können Privatpersonen den Antrag stellen. Das Bundesumweltministerium wird hierfür rechtzeitig ein Online-Portal bereitstellen.
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Welche E-Autos werden gefördert?
Für eine Förderung kommen ausschließlich Neufahrzeuge der Klasse M1 mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder Plug-in-Hybrid, die erstmals in Deutschland zugelassen werden, in Frage. Zur Klasse M1 zählen Pkw sowie die meisten Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen. Die Förderung gilt sowohl für den Kauf als auch das Leasing eines Elektroautos.
Gebrauchte Elektrofahrzeuge sind derzeit von der Förderung ausgeschlossen. Das Bundesumweltministerium plant frühestens ab 2027 zu prüfen, ob auch hierfür eine Förderung möglich sein wird.

Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ziel ist es, jene zu unterstützen, die ein Elektrofahrzeug tatsächlich für den eigenen Alltag nutzen wollen. Daher sind gewerbliche Anwendungen oder ein anschließender Weiterverkauf ausgeschlossen. Anspruch auf die Förderung hast du, wenn du ein neues E-Auto kaufst oder least und dein Haushalt gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Ausschlaggebend ist dabei das zu versteuernde Jahreseinkommen deines Haushalts, nicht das Bruttoeinkommen.
| Zu versteuerndes Jahreseinkommen des Haushalts | Haushalt ohne minderjährige Kinder | Haushalt mit einem minderjährigen Kind | Haushalt mit zwei oder mehr minderjährigen Kindern |
|---|---|---|---|
| bis 45.000 Euro | 5000 Euro | 5500 Euro | 6000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4000 Euro | 4500 Euro | 5000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3000 Euro | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | keine Förderung | 3500 Euro | 4000 Euro |
| 85.001 bis 90.000 Euro | keine Förderung | keine Förderung | 4000 Euro |
Quelle: Bundesumweltministerium
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Hinweis: Das "zvE" steht in Ihrem Steuerbescheid und ist niedriger als Ihr Bruttogehalt.
Berechnet nach den offiziellen Eckpunkten vom 19.01.2026. Anträge voraussichtlich ab Mai 2026 möglich. Dies ist eine unverbindliche Schätzung.
